Preise

Kosten der vollstationären Pflege

Das monatliche Heimentgelt setzt sich aus dem Entgelt für Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionsleistungen zusammen. Entsprechend der individuellen Pflegegrade zahlt die Pflegekasse einen Betrag zwischen 125,00 € und 2.005,00 € zu den Pflegekosten dazu.

Wenn das eigene Einkommen nicht ausreichend, ist ein Eigenanteil zu zahlen. Hier haben Sie die Möglichkeit beim Landkreis Schaumburg einen Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen.


Vollstationäre Pflege

Einzelzimmer mit Bad/WC:

Pflege-
grade
Hotel-
kosten
Pflege-
kosten
Investitions-
kosten
Gesamtkosten
pro Tag
monatlich
30,42 Tage
Zuzahlung der
Pflegekasse
monatlich zu
zahlender Betrag
1 22,36 € 46,24 € 19,90 € 88,50 € 2.692,17 € -125,00 € 2.567,17 €
2 22,36 € 59,28 € 19,90 € 101,54 € 3.088,85 € -770,00 € 2.318,85 €
3 22,36 € 75,46 € 19,90 € 117,72 € 3.581,05 € -1.262,00 € 2.319,05 €
4 22,36 € 92,32 € 19,90 € 134,58 € 4.093,93 € -1.775,00 € 2.318,93 €
5 22,36 € 99,88 € 19,90 € 142,14 € 4.323,90 € -2.005,00 € 2.318,90 €

Einzelzimmer mit zwischenliegendem Bad/WC

Pflege-
grade
Hotel-
kosten
Pflege-
kosten
Investitions-
kosten
Gesamtkosten
pro Tag
monatlich
30,42 Tage
Zuzahlung der
Pflegekasse
monatlich zu
zahlender Betrag
1 22,36 € 46,24 € 17,72 € 86,32 € 2.625,86 € -125,00 € 2.500,86 €
2 22,36 € 59,28 € 17,72 € 99,36 € 3.022,54 € -770,00 € 2.252,54 €
3 22,36 € 75,46 € 17,72 € 115,54 € 3.514,73 € -1.262,00 € 2.252,73 €
4 22,36 € 92,32 € 17,72 € 132,40 € 4.027,61 € -1.775,00 € 2.252,61 €
5 22,36 € 99,88 € 17,72 € 139,96 € 4.257,59 € -2.005,00 € 2.252,59 €

Die Pflegekassen gewähren ab dem 01.01.2022 den Bewohnern in den Pflegegraden 2 -5 einen zusätzlichen Zuschuss, bezogen auf die pflegebedingten Kosten und den Ausbildungsumlagen. Dieser Zuschlag ist abhängig von der Aufenthaltsdauer der Bewohner:
  • von bis zu 12 Monaten in Höhe von 15 %
  • von mehr als 12 Monaten in Höhe von 30 %
  • von mehr als 24 Monaten in Höhe von 50 %
  • von mehr als 36 Monaten in Höhe von 75 %

Kosten der Kurzzeitpflege setzten sich zusammen, aus:

  • Entgelt für Pflegeleistungen
  • Entgelt für Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten)
  • Entgelt für Investitionskosten
Die Pflegekasse übernimmt bei Vorliegen eines Pflegegrades im Jahr die Kosten für die Pflegeleistungen, bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 1.774,00 € oder max. 56 Tage bei der Kurzzeitpflege.
Bei der Verhinderungspflege werden die Kosten bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 1.612,00 € oder max. 56 Tage übernommen. Hotelkosten und die Investitionskosten müssen vom Bewohner selbst getragen werden.

Pro Tag wäre dann
ein Kostensatz von 42,26 €
im Einzelzimmer mit eigenem Bad
ein Kostensatz von 40,08 € im Einzelzimmer mit zwischenliegendem Bad
zu zahlen (Pflegegrad 1, 2, 3, 4, 5)


Angaben ohne Gewähr